FAQs.
Was ist der Unterschied zwischen Zertifikat, Label und Hangtag?
- Zertifikat: es gibt kein separates Dokument, der jeweilige Bericht ist das Nachweisdokument
- Label: aussagekräftiges Werbeinstrument eines unabhängigen Dritten für Ihr/e Produkt/; es ist unter Einhaltung der Vertragsbedingungen bis auf weiteres gültig
- Hangtag: Das Label kann als Hangtag genutzt werden.
- Zertifikat: Voraussetzung zum Nutzungsrecht des Labels, separates Dokument dokumentiert die
1-jährige Gültigkeit; Dokument ist eindeutig rückverfolgbar - Label: aussagekräftiges Werbeinstrument eines unabhängigen Dritten für Ihr/e Produkt/e
- Hangtag: zusätzliche Verbraucherinformation und unterstützendes Werbeinstrument
Wie kann das Label angebracht werden?
Das Label kann als Anhänger, Sticker, Einnähetikett, Druck in Printmedien oder als Bild im Netz angebracht bzw. dargestellt werden.
Das Label kann als Hangtag, Sticker, Einnähetikett, Druck in Printmedien oder als Bild im Netz angebracht bzw. dargestellt werden.
Wie muss das Label wiedergegeben werden?
Das Label darf gemäß des Markenschutzes nur wie in der Anlage des Labelnutzungsvertrags vereinbart dargestellt werden. (Siehe hier)
Dazu wird es von uns elektronisch zur Verfügung gestellt. Bei Einbettung in einen anderen Hintergrund ist ein ausreichend großer weißer Rahmen erforderlich.
Das Label darf ausschließlich, vollständig und rückverfolgbar auf Basis der übermittelten .eps- bzw. .png-Dateien dargestellt werden. (Siehe hier)
Die Größe darf nur proportional verändert werden und muss bis Schriftgröße 6 lesbar bleiben. Farbliche Abweichungen müssen von Hohenstein genehmigt werden.
Was darf alles zertifiziert werden?
Es darf jedes Material zertifiziert werden, welches in UV-Schutzkleidung eingesetzt werden soll. Es ist je nach angewendeter Prüfvorschrift unbedingt die Gestaltung des Produkts zu berücksichtigen. Vergleichen Sie hierzu DIN EN 13758-2 und AS/NZS 4399, Kapitel 4 Körperbedeckung. Es erfolgt keine Produktprüfung.
Es werden ausschließlich Materialien für die Bestimmung des UV-Schutzfaktors herangezogen. Es werden jedoch nur solche Materialien (z. B. Mesh) zugelassen, bei denen im Neuzustand keine flächige Öffnung von größer als 1 mm² vorhanden ist.
Ein guter Schutz wird außer durch geeignetes Material auch durch vernünftige Produktgestaltung erreicht. Typisch exponierte Körperstellen sollen bedeckt sein. Produkte, die nur einen extrem kleinen Körperbereich vor UV-Strahlung schützen, werden nicht zertifiziert. Ausgenommen davon sind Produkte, die einen Hinweis enthalten, dass der UV-Schutz ausschließlich für einen festgelegten Körperbereich bestimmt ist.
Wann darf das Label angebracht werden?
Das Label darf nur nach erfolgreicher Prüfung und nach Unterzeichnung eines gültigen Labelnutzungsvertrags angebracht werden.
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Es muss zunächst eine erfolgreiche Prüfung sowie eine Antragstellung und Vorlage der dazugehörigen Konformitätserklärung erfolgen. Ohne diese Anerkennung und ohne gültiges Zertifikat dürfen die Ergebnisse nicht zu Webezwecken verwendet werden. Die Erwähnung der Prüfgrundlage UV STANDARD 801 sowie des erreichten UPFs im Rahmen der CE-Etikettierung, der CE-Erklärung und der Herstellerinformation ist nach hinreichender Prüfung davon unberührt.
Welche Mustergrößen müssen vorgelegt werden?
Es sind homogene und repräsentative Muster ohne Nähte, Einsätze oder andere Unterbrechungen sowie mit mindestens 15 cm Abstand zur Webkante erforderlich. Diese sollten je Material und Farbe je 50 cm x 50 cm groß sein. Je nach Produkt können auch 5 Stück konfektionierte Muster der größten Größe vorgelegt werden.
Es müssen Muster von 1 m² Größe je Material und Farbe vorgelegt werden. Es sind homogene und repräsentative Muster ohne Nähte, Einsätze oder andere Unterbrechungen sowie mit mindestens 15 cm Abstand zur Webkante einzureichen. Je nach Produkt können auch 5 Stück konfektionierte Muster der größten Größe vorgelegt werden.
Wie lange dauert die Prüfung? Wie lange dauert die Zertifizierung?
- Prüfung: 5-10 Arbeitstage
- Zertifizierung: 1-3 Arbeitstag
- Prüfung: 10 Arbeitstage
- Zertifizierung: 1-3 Arbeitstage
Muss jedes Muster/Produkt geprüft werden?
Ja. Die Prüfung erfolgt je Materialqualität (Zusammensetzung, Ausrüstung, Flächengewicht, etc.) und Farbe.
Ja, aber nur in der Initialprüfung im trockenen Neuzustand. Die fortführenden Prüfungen in anderen Zuständen gemäß Prüfprogramm werden repräsentativ durchgeführt. Dies erfolgt auf Basis von in Forschungsarbeiten entwickelten Schritten und mit langjähriger Erfahrung. Dadurch können Kosten und Zeit für Sie gespart werden
Wie liegen die Kosten?
- Prüfung: Kosten auf Anfrage abhängig von Materialqualität, Farben und Anzahl der Muster
- Zertifizierung: 850 € je abgeschlossenem Vertrag, zertifizierter Produktgruppe und erzieltem UPF
- Prüfung: Staffelpreis, Kosten auf Anfrage abhängig von Materialqualität (Zusammensetzung, Flächengewicht, Ausrüstung, etc.) und Anzahl der Farben
- Zertifizierung: 250 € je Materialqualität für einen erzielten UPF
- Zusatzzertifikat: 50 € je weiterem erzieltem UPF einer bereits gültigen, zertifizierten Materialqualität
Welche Klassifizierungen gibt es?
UPF 15, 30, 50 oder 50+. Das Plus darf nur bei der Klasse 50+ verwendet werden.
UPF 10, 15, 20, 30, 40, 60 oder 80. Ein Plus (+) darf bei keiner Klasse verwendet werden.
Kann der UPF auf dem Label weggelassen werden?
Nein. Damit sich der Verbraucher gemäß seinem Hauttyp und des Einsatzzwecks die für sich am besten geeignete Bekleidung auswählen kann, ist eine entsprechende Angabe des UPFs sinnvoll und wichtig.
Das Label ist ein geschütztes Zeichen und ist nur mit UPF erhältlich.
Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung ist die Angabe der Schutzklasse nach Anhang II, 1.1.2.2. Schutzklassen entsprechend dem Risikograd gefordert.
Nein. Der größtmögliche Schutz des Verbrauchers hat oberste Priorität. Es ist wichtig und sinnvoll, dass der Verbraucher gemäß seines Hauttyps und des Einsatzzwecks die für sich passende Bekleidung/Beschattung auswählen kann.
Das Label ist ein geschütztes Zeichen und ist nur mit UPF erhältlich.
Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung ist die Angabe der Schutzklasse nach Anhang II, 1.1.2.2.Schutzklassen entsprechend dem Risikograd gefordert.
Welche flexiblen Lösungen der Zertifizierung gibt es noch?
Ein Hohenstein Qualitätslabel kann für zahlreiche Produkte einer Gruppe erstellt werden. Stellen Sie uns hierzu Ihre Produkte/Ihre Muster vor.
Es ist möglich, für die gleiche Produktgruppe, die bei der Prüfung verschiedene UPFs erzielt hat, sogenannte Zusatzzertifikate zu erhalten. Zertifikatserweiterungen sind während der Laufzeit möglich. Zudem kann ein Generalzertifikat erstellt werden.
Für diese Optionen beraten wir Sie gerne, stellen Sie uns Ihre Produkte/Ihre Muster vor.
Kann die Labelnummer schon frühzeitig erhalten werden?
Ja, sofern die fragliche/n Produkte/Produktgruppe als Cluster definiert sind und ein entsprechender, gültiger Labelnutzungsvertrag vorliegt. Die Verwendung des Labels ist erst nach erfolgreich bestandener Prüfung bzw. der Registrierung der Zertifizierung mit Gültigkeitsdatum – je nach dem, welches der spätere Zeitpunkt ist – möglich. Die Druckvorlage des Labels gilt je UPF, Prüfgrundlage und Vertragsabschluss, differenziert nach Produkten bzw. Produktgruppen.
Nein. Es müssen erst alle erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sein. Dies dient der Absicherung gegenüber dem Markt, um fälschlicherweise ausgezeichnete Produkte zu vermeiden. Im Falle einer Verlängerung bzw. Erweiterung eines Zertifikats sowie eines Zusatzzertifikats gilt dies ebenfalls. Das Label darf erst nach erfolgreich bestandener Prüfung an den zur Zertifizierung vorgelegten Mustern angebracht werden.
Wie lange ist das Label gültig?
Das Label wird ab Vertragsabschluß und Abschluß der Prüfungen unverändert automatisch jährlich fortgeführt, sofern keine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt oder das/die Produkt/e verändert wurde/n. Zum Zweck der Fortführung wird nach 1 Jahr eine Kontrollprüfung zu Lasten des Labelinhabers durchgeführt. Es können neue Produkte der Gruppe aufgenommen oder auch bestehende weggelassen werden.
Das Label darf gemäß einer gültigen Zertifizierung für 1 Jahr verwendet werden. Das Zertifikat und damit das Label kann nach Beantragung und Prüfung verlängert werden, sofern das Produkt nicht verändert wurde und sich der UPF in der Kurzprüfung bestätigt. Es können neue Produkte des gleichen Materials auf das Zertifikat aufgenommen werden oder auch bestehende weggelassen werden. Die Kosten für die Verlängerung und Prüfung gehen – sofern nicht anders vereinbart – zu Lasten des Antragstellers.
Von Hohenstein werden Sie ca. 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit an die Verlängerung erinnert.
In welchen Sprachen kann das Zertifikat/Label/Hangtag erstellt werden?
Nur auf Deutsch und Englisch.
Das Zertifikat ist auf Deutsch und auf Englisch erhältlich. Das Label ist sprachenneutral. Das Hangtag kann auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Dänisch ausgestellt werden.
Wie ist der Bezug zu den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung?
DIN EN 13758-1 und AS/NZS 4399 sind beides anerkannte Prüfvorschriften im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung. Die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung, Anhang II, Punkt 1.1.2.2 Schutzklasse entsprechend dem Risikograd, werden nicht erfüllt. Es sind Einschränkungen zum Nutzungszustand der Bekleidung in der Herstellerinformation abhängig des Produkttyps und seiner Funktion zwingend erforderlich. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Die bei Hohenstein akkreditierte Prüfgrundlage UV STANDARD 801 ist in Europa anerkannt. Es sind keine Einschränkungen in der Herstellerinformation verpflichtend anzugeben. Nützliche Hinweise für den Verbraucher können ergänzend angegeben werden. Mit einem UPF ≥ 10 werden die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung nach aktuellem Stand der Technik erfüllt. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Hohenstein Services rund um die Schutzfunktion
Welchen Nutzen gibt das Label/Hangtag?
- Nachweis im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
- Bestätigung des UV-Schutzes durch unabhängige Dritte
- Vermittlung von Materialeigenschaften
- Abgrenzung zu gewöhnlicher Bekleidung
- Vergleichbarkeit mit Wettbewerbsprodukten
- Differenzierung von qualitativen Produktniveaus
- Erhöhung des Verbrauchernutzens
- Wertsteigerung des Produkts
- Nachweis im Rahmen der PSA-VO
- Bestätigung des UV-Schutzes durch unabhängige Dritte
- Bestätigung des höchstmöglichen Schutzniveaus
- Vermittlung von Materialeigenschaften
- Abgrenzung zu gewöhnlicher Bekleidung und zertifizierter UV-Schutzkleidung auf Basis des Grundniveaus
- Abgrenzung von Wettbewerbsprodukten
- Differenzierung von qualitativen Produktniveaus
- Erhöhung des Verbrauchernutzens
- Wertsteigerung des Produkts
Welchen Vorteil bietet Hohenstein?
- Materialprüfung aus einer Hand, rund um Ihr Produkt
- Begleitung des Zertifizierungsprozesses
- Erstklassige Informationen
- Sichere CE-Kennzeichnung
- Umfassende textile Expertise
- Übergreifende und individuelle Prüflösungen
- Materialprüfung aus einer Hand, rund um Ihr Produkt
- Erstklassige Informationen
- Gründungsmitglied und Inhaberin des Sekretariats der Internationalen Prüfgemeinschaft für Angewandten UV-Schutz
- Benachrichtigungsservice für Zertifikate
- Größtes Zertifikatsvolumen und damit die meiste Erfahrung in Materialzertifizierung
- Akkreditierung des UV STANDARD 801
- Praktikable Lösungen für Ihre Fragestellungen