Ziel

Auf Basis dieses Standards wird der UV-Schutzfaktor (Ultraviolet Protection Factor = UPF) von Textilien und ähnlichen Materialien (z. B. Schutzfolien) im Neuzustand ohne Gebrauchsbeanspruchung bestimmt.

Dieser Test eignet sich für

  • Bekleidungstextilien
  • Ähnliche Materialien

Ihr Nutzen als Auftraggeber

  • Verbraucherinformation durch UPF-Angabe im Neuzustand
  • Materialoptimierung während der Entwicklung
  • Absicherung des Produkts am Markt
  • Klare Produktinformation

Beschreibung

Bei Hohenstein wird der UV-Schutz in Form des UPFs (=Ultraviolet Protection Factor) von Textilien geprüft. Der UPF erlaubt dabei eine Bewertung des UV-Schutzes von Textilien unter Berücksichtigung der spektralen Zusammensetzung des Sonnenlichtes und der Hautempfindlichkeit des Menschen.

Die Prüf- bzw. Zertifizierungskriterien zur Ermittlung des UPFs beschreiben sich wie folgt:

Prüfung:

  • Es werden neue, ungedehnte und trockene Materialien geprüft. Basis ist das Sonnenspektrum ermittelt am 1. Januar in Melbourne, Australien, und der empfindlichste Hauttyp beim Träger.
  • Für die werbliche Nennung des vollständigen Standards für das gesamte Produkt ist die Einhaltung aller weiteren Anforderungen, insbesondere Punkt 4. Körperbedeckung und Punkt 6. Aufschriften, nötig. Sie obliegt in zusätzlicher Prüfung dem Hersteller.

Zertifizierung:

  • Eine Auslobung mit dem Qualitätslabel ist nach Abschluss eines gültigen Vertrags und hinreichender Prüfung möglich.
  • Die Klassifizierung erfolgt in den UPF-Stufen 15, 30, 50 oder 50+ und bezieht sich ausschließlich auf die Materialprüfung nach Anhang A und Punkt 5. Klassifizierung und Kennzeichnung. 

Je nach Produkt sind auch Modifikationen, z.B. hinsichtlich Vorbehandlungen möglich 


Eine Materialprüfung und – Zertifizierung nach dieser Norm ist als Nachweis im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstung grundsätzlich anerkannt. Das finale Produkt muss alle weiteren zutreffenden Anforderungen der Verordnung zusätzlich erfüllen.
 

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